Spenden

Sie möchten an die Stadt spenden? In der Gemeindeordnung ist geregelt, dass Städte zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen oder ähnliche Zuwendungen annehmen dürfen. Dies gilt sowohl für Geld- als auch für Sachspenden.

Geldspenden

Für Geldspenden nutzen Sie eine unserer

Bankverbindungen

Bitte geben Sie das Stichwort „Spende“ und den gewünschten Verwendungszweck bei der Überweisung an.

Sachspenden

Für Sachspenden wenden Sie sich am besten direkt an die Empfänger. Wenn Sie also Spielzeug für eine Kindertagesstätte spenden möchten, wenden Sie sich an die Kindertagesstätte. Wenn Sie Bäume spenden möchten, wenden Sie sich an unseren Forstrevierleiter und so weiter. Eine Übersicht aller städtischen Ansprechpartner finden Sie hier.

Um den Wert der Sachspende feststellen zu können, sollte nach Möglichkeit eine Rechnung vorgelegt werden.

Annahme der Spenden

In der Gemeindeordnung ist geregelt, dass Spenden an eine Stadt nur vom Gemeinderat angenommen werden dürfen. Der Tagesordnungspunkt "Annahme von Spenden" steht deshalb jeden Monat auf der Tagesordnung des Gemeinderates.

Bekomme ich eine Spendenbescheinigung?

Spendenbescheinigungen (Zuwendungsbestätigungen) dürfen nur ausgestellt werden, wenn die Spende für einen gemeinnützigen Zweck bestimmt ist. Welche Zwecke gemeinnützig sind, ist in § 52 der Abgabenordnung geregelt. Ein gemeinnütziger Zweck wird zum Beispiel mit Spenden an die Feuerwehr, an Kindertageseinrichtungen oder an Schulen verfolgt. All diese Spenden gehen auf das Konto der Stadt ein und werden dann intern verteilt.

Ob Ihre Spende die gesetzlichen Voraussetzungen für eine gemeinnützige Spende erfüllt, können Sie gerne bei uns erfragen.

Ansprechpartner