Lärmaktionsplan

Ziel eines Lärmaktionsplans ist es, lärmempfindliche Gebiete – sogenannte Lärmschwerpunkte - zu definieren und entsprechende Maßnahmen aufzuzeigen, die den Umgebungslärm dort reduzieren. Gemäß einer EU-Richtlinie sind Kommunen verpflichtet, Lärmaktionspläne zu erstellen und regelmäßig fortzuschreiben.

Die erste Fassung des Lärmaktionsplans hatte der Gemeinderat Ende 2016 verabschiedet. Um der Verpflichtung, die darin vorgeschlagenen Maßnahmen umzusetzen, nachzukommen, hat der Gemeinderat Ende 2020 die Einführung von „Tempo 30“ auf zahlreichen Durchgangsstraßen im Stadtgebiet beschlossen. Da es sich auch bei diesen Straßen um klassifizierte Straßen handelt, musste die Umsetzung bei den zuständigen Behörden (Landratsamt und Regierungspräsidium) beantragt werden.

Im April 2021 hatte der Gemeinderat die Einleitung des Verfahrens zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans förmlich beschlossen. Ende September 2021 folgte die Billigung des Entwurfs sowie der Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung. Im November 2021 hatten Bürger sowie Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange die Gelegenheit, Stellungnahmen zum Lärmaktionsplan abzugeben. In der Gemeinderatssitzung am 25. Januar 2022 hat der Gemeinderat die fortgeschriebene Fassung des Lärmaktionsplans beschlossen.

Gemeinderatssitzung vom 28. September 2021: Sitzungsunterlagen zum Lärmaktionsplan

Gemeinderatssitzung vom 25. Januar 2022: Sitzungsunterlagen zum Lärmaktionsplan

Spätestens im Jahr 2027 wird der Lärmaktionsplan erneut fortgeschrieben.

Aktuelle Fortschreibung des Lärmaktionsplans

Die aktuelle Fortschreibung des Lärmaktionsplans können Sie hier einsehen.

Tempo 30 in Merklingen

Seit Anfang März gilt in der Hausener Straße und der Hauptstraße in Merklingen Tempo 30. Die Geschwindigkeitsreduzierung ist auf den Lärmaktionsplan zurückzuführen.

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