Bürgerentscheid zu Windenergieanlagen

In öffentlicher Sitzung des Gemeinderates wurde am 19. März 2024 einstimmig beschlossen, einen Bürgerentscheid mit folgender Fragestellung durchzuführen:

„Sind Sie dafür, dass die Stadt Weil der Stadt in ihrem Eigentum befindliche Flächen in den Windvorranggebieten BB-02 und BB-27 für die Entwicklung von Windenergieanlagen zur Verfügung stellt?“

Sitzungsvorlage zum Bürgerentscheid

Der Bürgerentscheid findet am 9. Juni 2024 statt.

Informationsveranstaltungen zum Thema wird es am 16. Mai in Merklingen und am 17. Mai in Weil der Stadt geben.

Stellungnahmen zum Bürgerentscheid

Fragen & Antworten zur Windenergie

Informieren Sie sich auf dieser Seite über die Standorte.

Um welche Flächen geht es?

Karte von Weil der Stadt, in der die Teilorte, die Windvorranggebiete BB-02 und BB-27 sowie die städtischen Flächen eingezeichnet sind.
© Karte von Weil der Stadt, in der die Teilorte, die Windvorranggebiete BB-02 und BB-27 sowie die städtischen Flächen eingezeichnet sind.
Stadt Weil der Stadt

Informationen zum Standort

Windvorranggebiet BB-02

Karte von der Weil der Städter Gemarkung mit dem Windvorranggebiet BB-02 und den städtischen Flächen.
© Karte von der Weil der Städter Gemarkung mit dem Windvorranggebiet BB-02 und den städtischen Flächen.
Stadt Weil der Stadt

Das Windvorranggebiet BB-02 befindet sich im Nordosten des Stadtgebiets Weil der Stadt auf Gemarkung Merklingen. Die städtischen Flächen, um die es im Bürgerentscheid geht, sind auf der Karte hinterlegt. Insgesamt umfassen die städtischen Flächen im Windvorranggebiet BB-02 circa 254 Hektar – wobei pro Windenergieanlage circa 0,5 Hektar Fläche benötigt würden.

Nach heutigen Erkenntnissen (vorbehaltlich aller ausstehenden Untersuchungen) wäre dort die Entwicklung von maximal vier Windenergieanlagen möglich.

Die Stadtverwaltung würde (vorbehaltlich aller notwendigen Gemeinderatsbeschlüsse) eine direkte oder indirekte wirtschaftliche Beteiligung der Bürger an den Windenergieanlagen anstreben. Ebenfalls angedacht ist eine (teilweise) wirtschaftliche Beteiligung durch die Stadt und/oder die Stadtwerke (Energie Weil der Stadt). Auch eine interkommunale Zusammenarbeit und eine Entwicklung des Windenergiestandorts mit den Nachbarkommunen würde überprüft werden.

Informationen zum Standort

Windvorranggebiet BB-27

Karte von der Weil der Städter Gemarkung mit dem Windvorranggebiet BB-27 und den städtischen Flächen.
© Karte von der Weil der Städter Gemarkung mit dem Windvorranggebiet BB-27 und den städtischen Flächen.
Stadt Weil der Stadt

Das Windvorranggebiet BB-27 liegt im Westen der Stadtgemarkung sowohl auf Weil der Städter als auch Merklinger Gemarkung. Das Gebiet wird vom Talackerbach und der Bundesstraße 295 durchschnitten. Die einzelnen Teilgebiete liegen außerhalb der eigentlichen Talaue und bedecken überwiegend Waldgebiete. Die städtischen Flächen, um die es im Bürgerentscheid geht, sind auf der Karte hinterlegt. Insgesamt umfassen die städtischen Flächen im Windvorranggebiet BB-27 circa 62 Hektar – wobei pro Windenergieanlage circa 0,5 Hektar Fläche benötigt würden.

Nach heutigen Erkenntnissen (vorbehaltlich aller ausstehenden Untersuchungen) wäre dort die Entwicklung von maximal drei Windenergieanlagen möglich.

Die Stadtverwaltung würde (vorbehaltlich aller notwendigen Gemeinderatsbeschlüsse) eine direkte oder indirekte wirtschaftliche Beteiligung der Bürger an den Windenergieanlagen anstreben. Ebenfalls angedacht ist eine (teilweise) wirtschaftliche Beteiligung durch die Stadt und/oder die Stadtwerke (Energie Weil der Stadt). Auch eine interkommunale Zusammenarbeit und eine Entwicklung des Windenergiestandorts mit den Nachbarkommunen würde überprüft werden.

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Schreiben Sie uns eine E-Mail an

wind(at)weil-der-stadt.de